Eine weitere zentrale Änderung im Gesetz: Ein Zeitarbeitnehmer darf höchstens 18 Monate an denselben Kunden überlassen werden. Auch hier werden vorherige Einsatzzeiten angerechnet, wenn nicht mehr als drei Monate dazwischen liegen.
Eine weitere zentrale Änderung im Gesetz: Ein Zeitarbeitnehmer darf höchstens 18 Monate an denselben Kunden überlassen werden. Auch hier werden vorherige Einsatzzeiten angerechnet, wenn nicht mehr als drei Monate dazwischen liegen.