Bei der sogenannten Zeitarbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung ist ein Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister angestellt. Der Personaldienstleister schließt mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab und entsendet ihn an seinen Kunden. Dort arbeitet der “ausgeliehene Mitarbeiter” dann. Da der Personalbedarf dort oftmals zeitlich begrenzt sein kann, endet diese Tätigkeit dann bei dem jeweiligen Kunden. Nach dem Ablauf ist der Mitarbeiter aber weiterhin beim Personaldienstleister angestellt und kann dann bei einem anderen Kundenunternehmen eingesetzt werden. Wichtig, und nicht selten: Der Arbeitnehmer hat so die Möglichkeit unterschiedliche Unternehmen kennenzulernen – und kann sogar von der Firma bei der er als Leiharbeiter gearbeitet hat übernommen / angestellt werden.

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Yasmin Bramhoff

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